Ausschreibung für Registrierte Privatrunde (RPR)

(früher: EDS)

Handicaprelevante Ergebnisse können nicht nur in Turnieren erreicht werden, sondern auch bei bestimmten Privatrunden, sog. RPRn. Diese können auf allen Plätzen mit gültigem Course Rating und Slope Rating gespielt werden, also auch auswärts.

Spielform

Zählspiel nach Stableford über 9 oder 18 Löcher.

Spielbedingungen

Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des DGV, den Platzregeln des GC Gimborner Land e.V. und den Handicap-Regeln des World Handicap Systems (WHS).

Spieltage

RPRn können in der Zeit von April bis Ende Oktober grundsätzlich an allen Tagen gespielt werden, es sei denn, der Platz ist durch ein Turnier belegt. Voraussetzung ist, dass der Platz für ein handicaprelevantes Spiel hergerichtet ist. Auskunft hierüber gibt das Sekretariat der Golfanlage Gimborner Land. Innerhalb eines nicht handicaprelevanten Turniers ist keine RPR möglich.

Spielberechtigung

Spieler ab einem Handicap Index von 54 oder geringer. Ein Spieler darf täglich nur eine RPR über 9 Löcher oder 18 Löcher spielen.

Anmeldung

Die Anmeldung muss am Spieltag vor Antritt der Runde im Sekretariat der Golfanlage Gimborner Land erfolgen und folgende Einzelheiten enthalten: Datum und Uhrzeit der Runde, Name des Spielers, Name und Vorgabe des Zählers, Anzahl der zu spielenden Löcher.

Für eine RPR sind im Sekretariat der Golfanlage Gimborner Land 10 EUR zu entrichten; Gäste zuzüglich tagesaktuelles Greenfee.

Zähler

Zähler eines Spielers, der eine RPR einreicht, darf nur eine Person mit Handicap Index 36,0 oder geringer sein. Ein Golfprofessional kann nicht als Zähler fungieren. Der Handicapausschuss kann einen Zähler bestimmen oder ablehnen.

Abgabe der Scorekarte

Die Scorekarte ist am Spieltag unverzüglich nach Beendigung der Runde im Sekretariat der Golfanlage Gimborner Land abzugeben oder in den Briefkasten einzuwerfen. Sie muss vom Zähler unterschrieben und vom Spieler gegengezeichnet sein. Gibt der Spieler einer RPR die Scorekarte nicht so bald wie möglich oder nicht ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet ab, so entscheidet der

Handicapausschuss nach Regel 7.1b des WHS.

Änderungsvorbehalt

Änderungen der Ausschreibung sind in begründeten Fällen zulässig.

Gummersbach-Berghausen, 08.02.2022

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